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Personenbeförderung

Der Fachbereich "Personenbeförderung" ist Genehmigungsbehörde für den Linien- und Gelegenheitsverkehr im Ostalbkreis.

Im Linienverkehr nach § 42 und § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie im Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG werden derzeit 21 Busunternehmen mit knapp 100 Verkehrslinien betreut. Die Genehmigungen nach § 42 PBefG umfassen z.B. die Erteilung und Verlängerung von Liniengenehmigungen sowie die Zustimmung zu Fahrplänen und Fahrpreisen.

Beförderungsbedingungen und Fahrpreise können bei den einzelnen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Fahrpläne werden von den Unternehmen im Internet veröffentlicht. Landkreisweite Fahrplanauskünfte sind über www.efa-bw.de erhältlich.

Im Gelegenheitsverkehr mit Bussen, Taxen und Mietwagen sowie im gebündelten Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG ist der Ostalbkreis ebenfalls zuständige Genehmigungsbehörde. Alle 2 bzw. 5 Jahre bzw. bei Bussen alle 10 Jahre ist ein Wiedererteilungsverfahren durchzuführen.

Beförderungen, die der Freistellungsverordnung zum PBefG unterliegen, werden von den Vorschriften des PBefG freigestellt.

Die Fahrzeuge, mit denen die Beförderungen nach dem PBefG durchgeführt werden, unterliegen den Vorschriften der BOKraft.

Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Rettungsdienstgesetz (Genehmigungen für Krankentransport).

Darüber hinaus wird vom Fachbereich Personenbeförderung die Funktion der Aufsichtsbehörde nach dem PBefG wahrgenommen.



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Nachhaltige Mobilität
Dienstgebäude:
Gartenstraße 105
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5454
Telefax: 07361 503-5478
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Mehr zu diesem Thema


Fahrerlaubnisbehörde

Externe Links


Personenbeförderung - Gesetzestexte
bwegt-Fahrplanauskunft