Vermessung
- Flurstückszerlegung
Aufteilung eines Flurstücks durch Festlegung neuer Flurstücksgrenzen. Sofern keine Flurstücke des Landkreises betroffen sind, werden diese Vermessungen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. - Grenzfeststellung
Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit durch Abmarkung oder Überprüfung der Abmarkung. - Vermessung von Straßen, Gewässern und sonstigen langgestreckten Anlagen
Durch Neubau oder Ausbau neu entstandene Grenzverläufe werden vermessen und in das Liegenschaftskataster übernommen. - Gebäudeeinmessung
Neue und im Grundriss veränderte Gebäude werden nach der Fertigstellung eingemessen, um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten. - Grenzbescheinigung Örtliche Ermittlung und Bescheinigung des Grenzverlaufs in Bezug zu Gebäuden oder sonstigen Bauwerken.
- Baulandumlegung
Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zur Bildung von Baugrundstücken. - Ingenieurtechnische Vermessungen
Kontakt
Franz Kuhn
Sachgebietsleiter
Telefon: 07361 503-5445
Telefax: 07361 503-585445
Geschäftsbereich: Vermessung und Geoinformation
Fachrichtung: Vermessungen, Fertigungsaussage
Zimmer Nr.: 435
Dienstgebäude:
Gartenstraße 97
73430 Aalen
E-Mail an Franz Kuhn
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