Wasserschutz / SchALVO
Das Land Baden-Württemberg hat 1988 den Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten zur hoheitlichen Aufgabe erklärt. Das zentrale Instrument in der Umsetzung des Grundwasserschutzes ist seitdem die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Über die grundsätzlichen Regeln der guten fachlichen Praxis bei der Düngung und beim Pflanzenschutz hinaus, stellt die SchALVO weitergehende Anforderungen mit den Zielen:
- Vermeidung der mikrobiellen Verunreinigung des Grundwassers,
- Vermeidung der Verunreinigung mit Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte,
- Minimierung der Nitrateinträge ins Grundwasser,
- schnelle Sanierung von bereits belasteten Gebieten.
Kontakt
Hansjörg Keudle
Wasserschutzberater
Telefon: 07321 321-1348, dienstags 07961 9059-3611
Details E-Mail an Hansjörg Keudle
Valentin Ocker
Pflanzenproduktionsberater
Telefon: 07961 9059 3626
Geschäftsbereich: Landwirtschaft
Fachrichtung: Pflanzliche Erzeugnisse, Kontrollen
Zimmer Nr.: 225
Dienstgebäude:
Schloss ob Ellwangen
73479 Ellwangen
E-Mail an Valentin Ocker
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