Informationen zum Wohnungsverweis
Die Polizei ist berechtigt, einen Gewalttäter kurzfristig aus der Wohnung zu verweisen, ein Betretungsverbot auszusprechen sowie den Aufenthalt an bestimmten Orten zu untersagen. Übergeordnetes Ziel ist die Verhinderung weiterer Gewalt.
Die Polizei informiert die Betroffenen vor Ort über ein mögliches Beratungsgespräch mit einer Ansprechperson des Landratsamtes Ostalbkreis.
Grundlage ist Ihre Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.
Das Ordnungsamt entscheidet über die Dauer des Wohnungsverweises je nach Gefährdung im Einzelfall. In den meisten
Fällen dauert der Wohnungsverweis zwischen 4 und 14 Tagen.
Informationen für Opfer häuslicher Gewalt
In einer Situation akuter Bedrohung haben Sie die Polizei verständigt oder sich mit anderen zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt.Die Gefährdung war so stark, dass die Polizei Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus der gemeinsamen Wohnung entfernen musste und ihm/ihr für die nächsten Tage verboten hat, sich dort aufzuhalten.
Es wurde auch der Wohnungsschlüssel abgenommen, so dass Ihr Partner/Ihre Partnerin die Wohnung nicht mehr selbstständig betreten kann.
Wir verstehen, wenn Sie sich trotz dieser Maßnahme noch nicht sicher fühlen. Sollte Ihr Partner/Ihre Partnerin sich an das von uns ausgesprochene Rückkehrverbot in die Wohnung nicht halten oder Sie weiterhin bedrohen, wenden Sie sich umgehend an die Polizei.
Sie können nun in aller Ruhe überlegen, wie Ihre Zukunft aussehen soll.
Vielleicht wollen Sie zunächst einfach nur räumlichen und zeitlichen Abstand von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin und können sich trotz der Vorkommnisse einen gemeinsamen Lebensweg vorstellen, sofern Ihr Partner/ Ihre Partnerin sich einer entsprechenden Beratung und Therapie unterzieht.
Vielleicht ist bei Ihnen jetzt schon klar, dass Ihre Beziehung auf einer partnerschaftlichen Ebene nicht mehr
aufrecht erhalten werden kann, und Sie wollen sich trennen.
Vielleicht haben Sie Angst vor einem solchen Schritt, weil Sie sich Sorgen um Ihre Kinder machen und weil Sie Angst haben, dass Ihre Kraft nicht ausreicht, dies alles zu bewältigen.
All diese Fragen können wir mit Ihnen besprechen.
Beim Landratsamt Ostalbkreis wurde im Rahmen des Wohnungsverweisverfahrens eine Beratungsstelle eingerichtet. Das Beratungsgespräch kann in Ihrer Wohnung stattfinden, so dass Sie sich gegebenenfalls um Ihre Kinderbetreuung keine Sorgen machen müssen.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihnen und Ihrer Familie wieder die notwendige Gelassenheit und Ruhe zu verschaffen.
Kontakt
Carmen Venus
Sachbearbeiterin
Telefon: 07361 503-1562
Telefax: 07361 503-581562
Geschäftsbereich: Beratung, Planung, Prävention
Fachrichtung: Beratung bei häuslicher Gewalt
Zimmer Nr.: 244
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
E-Mail an Carmen Venus
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