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Ehrenamtskarte Baden-Württemberg

Nach erfolgreichem Abschluss der Modellphase startet der Ostalbkreis ab dem 1. April 2025 mit der Ehrenamtskarte, die schrittweise in ganz Baden-Württemberg eingeführt werden soll. Die Ehrenamtskarte wird bis 31. Dezember 2026 gültig sein.

Wichtig: Alle Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten aus der Modellphase sind automatisch anspruchsberechtigt und erhalten ohne Antragstellung eine neue Ehrenamtskarte. Voraussetzung ist natürlich, dass das ehrenamtliche Engagement weiter ausgeübt wird. Bei projektbezogenem Engagement ist ein aktueller Nachweis erforderlich.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

  • Sie engagieren sich ehrenamtlich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft im Ostalbkreis.
  • Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein.
  • Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt.
  • Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet.
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt!

Einen garantierten Anspruch gibt es für:

  • Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
  • Freiwilligendienstleistende
  • Mitglieder in Einsatzeinheiten
    • der Freiwilligen Feuerwehr
    • des Technischen Hilfswerks
    • des Arbeiter-Samariter-Bunds Baden-Württemberg e.V.
    • der Bergwacht Schwarzwald e.V.
    • des BRH Bundesverbands Rettungshunde e.V.
    • des DLRG Landesverbands Baden e.V.
    • des DLRG Landesverbands Württemberg e.V.
    • des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg e.V.
    • des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V.
    • der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Baden-Württemberg
    • der Landesarbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge Baden-Württemberg
    • der Malteser-Hilfsdienste e.V. Erzdiözese Freiburg
    • der Malteser-Hilfsdienste e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart

Wo kann ich eine Karte beantragen, wer hilft mir bei Fragen?

Hier finden Sie die Informationen zum Datenschutz nach § 13 und § 14 DSGVO.

Fragen richten Sie bitte an Ehrenamtskarte@ostalbkreis.de oder an Ursula Winkler.




Welche Vergünstigungen gibt es?

Vergünstigungen können nur bei Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit gültigem Personalausweis gewährt werden.

Eine Auswahl von teilnehmenden Einrichtungen mit den jeweiligen Vergünstigungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Hier finden Sie die teilnehmenden Einrichtungen und eine Übersicht der Vergünstigungen im Ostalbkreis. Die Liste wird regelmäßig durch neue teilnehmende Einrichtungen ergänzt.





Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Ehrenamtskarte
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1987
Telefax: 07361 503-581987
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Kontakt


Ursula Winkler
Projektleitung
Telefon: 07361 503-1987
Telefax: 07361 503-581987
Geschäftsbereich: Büro des Landrats
Fachrichtung: Diversity
Zimmer Nr.: 243
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
E-Mail an Ursula Winkler

Externe Links


Erprobung der Ehrenamtskarte läuft erfolgreich und wird bis März 2025 verlängert (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration)

Pressemitteilungen dazu


Die Ehrenamtskarte Baden-Württemberg startet und der Ostalbkreis ist weiterhin dabei

Pressemitteilung: 133 vom 01.04.2025