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Kraftfahrzeug - Ummeldung mit Halterwechsel beantragen

Der Tag der Zulassung/Umschreibung/Änderung ist der Tag, an dem die Zulassung/Umschreibung/Änderung in der Zulassungsbehörde erfolgt ist. Eine Vor- oder Rückdatierung einer Zulassung ist nicht möglich.

Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung von einem anderen Landkreis in den Ostalbkreis mit Halterwechsel:

Bringen Sie bitte mit:
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder.
  • Hauptuntersuchungsbericht (Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich.)
  • Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor.
    Bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs ist stets das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mit vorzulegen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB - 7-stellige Referenznummer) - diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit.
  • Bei Firmen:
    Einen Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung und den Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (evtl. eine Vollmacht beilegen).
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Download)
  • Die Gebühr beträgt zwischen 30,20 Euro bis 44,20 Euro.
  • Evtl. Wunschkennzeichen 10,20 Euro; wenn das Wunschkennzeichen vorab reserviert wurde, erhöht sich die Gebühr um 2,60 Euro. Diese Gebühr muss erst bei Zulassung des Fahrzeuges bezahlt werden.
  • Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
  • Im Falle des Umtauschs des Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 5,10 Euro.

Sie können nicht persönlich vorbeikommen?
hier:
Eine Vollmacht für die Beauftragte/den Beauftragten (formlos, schriftlich) erteilen und Ihren Ausweis (Original oder in Kopie) beilegen.