Kraftfahrzeug - Ummeldung mit Halterwechsel beantragen
Der Tag der Zulassung/Umschreibung/Änderung ist der Tag, an dem die Zulassung/Umschreibung/Änderung in der Zulassungsbehörde erfolgt ist. Eine Vor- oder Rückdatierung einer Zulassung ist nicht möglich.
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung von einem anderen Landkreis in den Ostalbkreis mit Halterwechsel:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder.
- Hauptuntersuchungsbericht (Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich.)
- Neben der bekannten Hauptuntersuchung schreibt die StVZO für bestimmte Fahrzeuge zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP) vor.
Bei der Zulassung eines SP-pflichtigen Fahrzeugs ist stets das aktuelle Prüfprotokoll sowie das dazugehörige Prüfbuch der Zulassungsbehörde mit vorzulegen. - Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB - 7-stellige Referenznummer) - diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit. - Bei Firmen:
Einen Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung und den Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (evtl. eine Vollmacht beilegen). - SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Download)
- Die Gebühr beträgt zwischen 30,20 Euro bis 44,20 Euro.
- Evtl. Wunschkennzeichen 10,20 Euro; wenn das Wunschkennzeichen vorab reserviert wurde, erhöht sich die Gebühr um 2,60 Euro. Diese Gebühr muss erst bei Zulassung des Fahrzeuges bezahlt werden.
- Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
- Im Falle des Umtauschs des Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II erhöht sich die Gebühr um 5,10 Euro.
Sie können nicht persönlich vorbeikommen?
hier: Eine Vollmacht für die Beauftragte/den Beauftragten (formlos, schriftlich) erteilen und Ihren Ausweis (Original oder in Kopie) beilegen.
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