Kennzeichen - Wechsel auf Wunsch bzw. auf GD-Kennzeichen
Eine Umkennzeichnung der amtlichen Kennzeichen kann auf Wunsch vorgenommen werden, bzw. muss bei Abhandenkommen von Kennzeichenschildern vorgenommen werden.
Das abhanden gekommene Kennzeichen wird danach zur Fahndung ausgeschrieben, um einen Missbrauch zu verhindern.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- Die Kennzeichenschilder - oder bei Verlust - das noch vorhandene Kennzeichenschild
- Evtl. den letzten HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Personalausweis oder Reisepass
Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit. - Falls die Kennzeichenschilder gestohlen wurden - den Polizeibericht.
Sie können nicht persönlich vorbeikommen?
hier: Eine Vollmacht für den Beauftragten (formlos, schriftlich) erteilen und Ihren Ausweis (Original oder in Kopie) beilegen.
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