Amts- und gerichtsärztlicher Dienst
Der Amts- und gerichtsärztliche Dienst des Geschäftsbereichs Gesundheit führt im Ostalbkreis unabhängig und neutral Untersuchungen im öffentlichen Interesse durch. Hierüber werden Gutachten, Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen geregelt. Es gilt das Wohnortprinzip, d. h. es ist das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig, in dem die Bürger mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.
Die amtsärztlichen Stellungnahmen werden auf der Grundlage eigener Untersuchungen oder beim Vorliegen ausreichender Vorbefunde nach Aktenlage erstellt.
- Gutachten und Zeugnisse im Gerichtsärztlichen Dienst:
- Betreuungsverfahren nach FamFG
- Unterbringungsverfahren nach FamFG
- Haft-, Verhandlungs-, Vernehmungsfähigkeit
- Gesundheitszustand als Hindernis bei Zwangsräumungen
- Vaterschaftstests - Medizinische Stellungnahmen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Amtsärztliche Stellungnahme zur Schulfähigkeit (veranlasst durch die Schule)
- Ärztliches Zeugnis zur Unterbringungsbedürftigkeit nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
- Amtsärztliches Zeugnis zur Prüfungsfähigkeit (nur bestimmte Studiengänge entsprechend rechtlicher Vorgaben)
- Gutachten zur Fahrtauglichkeit im Auftrag der Verkehrsbehörde
- Amtsärztliche Zeugnisse zur Vorlage beim Finanzamt
- Amtsärztliche Stellungnahme zum Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, für Hilfsmittel oder Medikamente nach SGB XII
- Gutachten zur Reisefähigkeit bei Ausreiseanordnung
- Amtsärztliche Stellungnahmen für medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (gesundheitliche Beratung)
Terminvereinbarungen
Bei Untersuchungsaufträgen, die durch Institutionen oder Behörden an das Gesundheitsamt gestellt werden, werden die Betroffenen schriftlich durch ein Einladungsschreiben über den Untersuchungstermin informiert (ggf. mit telefonischer Rücksprache).
Andere Untersuchungstermine können im Gesundheitsamt in Aalen telefonisch unter der Telefonnummer 07361 503-1120 und in Schwäbisch Gmünd unter 07171 32-4142 vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Untersuchungen gebührenpflichtig sind. Berechnungsgrundlage ist die Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis.
Keine Zuständigkeit besteht seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes 2016 für die ärztlichen Untersuchungen vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis. Die Erstellung ärztlicher Zeugnisse im Rahmen der Verbeamtung wird grundsätzlich durch niedergelassene Ärzte/Ärztinnen oder andere approbierte Ärzte/Ärztinnen durchgeführt.
Weitere Hinweise für Beamtenbewerber
Für amtsärztliche Stellungnahmen und Gutachten in Beihilfeangelegenheiten, für Untersuchungen zur Dienstfähigkeit und zu Dienstunfällen im Beamtenrecht ist seit 2016 das Gesundheitsamt Ludwigsburg als medizinische Gutachtenstelle zuständig.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4142
Telefax: 07171 32-4158
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