Soziokultur
Förderprogramme im Bereich Soziokultur
Allgemeine Projektförderung
Antragstellung: 2. Mai und 2. November eines JahresAntragsberechtigt: Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte mit aktiver Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern, die ein gesellschaftspolitisches Thema oder die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen in den Fokus rücken.
Fördersumme: 3.000 Euro bis 30.000 Euro (max. 80% der Projektgesamtkosten)
Förderinstitution: Fonds Soziokultur der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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U25-Richtung: Junge Kulturinitiativen
Antragstellung: 2. Mai und 2. November eines JahresSchwerpunkt: Gefördert werden junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten.
Fördersumme: bis 4.000 Euro (max. 80 % der Projektgesamtkosten)
Förderinstitution: Fonds Soziokultur der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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PUSH DICH
Antragstellung: laufendSchwerpunkt: Gefördert werden Jugendliche mit Ihrem Freundeskreis, der eigenen Band oder im losen Zusammenschluss mit anderen, die künstlerische und kreative Ideen umzusetzen, von Anime über Projekte im Bereich Gaming und Cosplay, Urban Gardening oder Upcycling Projekte.
Fördersumme: 500 Euro bis 2.000 Euro
Förderinstitution: BW-Stiftung
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Junge Kunst
Antragstellung: Derzeit keine Antragstellung möglichSchwerpunkt: Gefördert werden kulturelle Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und den Niederlanden, die grenzüberschreitende Partnerprojekte realisieren möchten.
Fördersumme: Bis zu 25.000 Euro (min. 50% Eigenanteil)
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FreiRäume
Antragstellung: Derzeit keine Antragstellung möglichAntragsberechtigt: Kommunen und kommunale Verbünde, Kultureinrichtungen, Einrichtungen kultureller Bildung, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen und kirchliche Einrichtungen. Zur Antragstellung zusammen mit mindestens zwei Kooperationspartnern, sodass die Bereiche Kommune, Kultur und Zivilgesellschaft vertreten werden.
Schwerpunkt: Gefördert wird die künstlerische und soziokulturelle Umnutzung von Leerstand.
Fördersumme: 10.000 bis 40.000 Euro
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