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Ausnahme von der Gurtanlegepflicht/Helmpflicht

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für Personen, deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn

  • das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, oder
  • bei Körpergrößen über 150 cm infolge der Anbringungshöhe der Gurtverankerungen der Schutzzweck der angelegten Sicherheitsgurte nicht erreicht werden kann.
Die vorgenannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.