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Gleichstellungsbeauftragte

Gleiche Chancen unabhängig ...
ob Frau oder Mann ...
ob Jung oder Alt ...
ob Einheimisch oder Zugewandert ...
ob Behindert oder Nichtbehindert
und von welcher sexuellen Identität und Orientierung.

Auftrag der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Ostalbkreises ist es, die Umsetzung des verfassungsgebotenen Gleichberechtigungsziels (Artikel 3 Abs. 2 GG) auf kommunaler Ebene zu fördern. Die Herstellung von Gleichberechtigung betrifft als Querschnittsaufgabe alle Organe und Fachbereiche der Landkreisverwaltung sowie alle gesellschaftlichen Bereiche des Ostalbkreises. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Interessenvertreterin auf dieses Ziel hin, indem sie berät und Vorhaben sowie Projekte begleitet, unterstützt und fördert.

Schwerpunkte der Arbeit

  • Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Firmen, Organisationen, Einrichtungen und alle, die sich für das Themenfeld Chancengleichheit interessieren.
  • Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplan).
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld der Chancengleichheit.
  • Konzeptionelle Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren im Feld der Chancengleichheit auf kommunaler und landesweiter Ebene.


Es ist kein Kalendereintrag für diesen Bereich vorhanden.

Kontakt


Carmen Venus
Chancengleichheit, Beratung und Prävention
Telefon: 07361 503-1798
Telefax: 07361 503-581798
Details E-Mail an Carmen Venus

Mehr zu diesem Thema


Erziehungs- und Familienberatungsstelle Beratung bei häuslicher Gewalt / Wohnungsverweis Familienwegweiser "Erziehen im Ostalbkreis"

Externe Links


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kampagne WOMEN
Infotool Familie

Pressemitteilungen dazu


Fachkräftepotenzial Frau – Landkreis startet Kampagne WOMEN - "Doch, ich mach das jetzt!"

Pressemitteilung: 555 vom 24.10.2024