Wasserschutzgebiete
Grundwasser, das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt wird, muss besonders geschützt werden. Die untere Wasserbehörde weist deshalb die Einzugsgebiete der Brunnen und Quellen als Wasserschutzgebiete aus.
Ein Wasserschutzgebiet gliedert sich im Allgemeinen in folgende Zonen:- Schutzzone I (Fassungsbereich)
- Schutzzone II (engere Schutzzone)
- Schutzzone III (weitere Schutzzone)
- In der Schutzzone I sind praktisch alle Handlungen und Einwirkungen verboten.
- Die Beschränkungen in der Schutzzone II sind im Allgemeinen recht umfangreich.
- Die Verbote und Beschränkungen sind in der Schutzzone III deutlich weniger einschneidend als in den Schutzzonen I und II.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Wasserwirtschaft
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Postanschrift:
73428 Aalen
Telefon: 07961 567-3421
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