Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF)
Die Strategie des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 orientiert sich neben den inhaltlichen Empfehlungen der ESF Plus-Verordnung bzw. der Dach-Verordnung maßgeblich an den länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission für Deutschland 2019, den in Anhang D des Länderberichts für Deutschland 2019 wiedergegebenen Investitionsleitlinien für die Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 für Deutschland im Politischen Ziel 4 ("Ein sozialeres Europa") bzw. an den Zielen der Europäischen Säule sozialer Rechte.
Nach den für Baden-Württemberg identifizierten spezifischen Herausforderungen der ESF-Förderung und den Politikzielen des Landes wurde die Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg in der Förderperiode 2021-2027 entwickelt. Dazu wurden u.a. politische Programme auf Landesebene, Ergebnisse der im Jahr 2019 durch das ISG durchgeführten Sozioökonomischen Analyse bzw. der Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SOEK/SWOT), Ergebnisse der im Hinblick auf die Förderperiode 2021-2027 durchgeführten Online-Konsultation sowie Erfahrungen und Evaluationsergebnisse aus der Förderperiode 2014-2020 herangezogen. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden soweit als möglich auch berücksichtigt.
Ziele der Förderung:
Laufzeit der Projekte
Durchführungszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
Kofinanzierung durch den ESF Plus und Rechtsanspruch
Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Im und für den Ostalbkreis entscheidet ein Arbeitskreis unter Vorsitz von Landrat Dr. Joachim Bläse über die Arbeitsmarktstrategie und welche Projekte ein positives Votum für die weitere Antragstellung erhalten.
Vor der Antragstellung ist durch die Antragstellenden die Kofinanzierung ihrer Projekte abzuklären.
Zentraler Antragstermin
Die Anträge für ESF-Projekte sind bei der Landeskreditbank in Karlsruhe einzureichen. Als zentraler Termin für die Einreichung der ESF-Projektanträge bei der L-Bank wurde für den Ostalbkreis der 31.05. (Anträge jeweils für das Folgejahr/die Folgejahre) festgelegt. Der ESF Anteil im Antrag sollte 30% nicht unterschreiten und 40% nicht überschreiten. Die Projektträger werden gebeten, gleichzeitig eine Ausfertigung des Antrages bei der Geschäftsstelle ESF im Ostalbkreis einzureichen
Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Antragsverfahren ELAN und ist auf der Internetseite "Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg" abrufbar (siehe externer Link).
Ziele der Förderung:
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind.
- Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Laufzeit der Projekte
Durchführungszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
Kofinanzierung durch den ESF Plus und Rechtsanspruch
Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Im und für den Ostalbkreis entscheidet ein Arbeitskreis unter Vorsitz von Landrat Dr. Joachim Bläse über die Arbeitsmarktstrategie und welche Projekte ein positives Votum für die weitere Antragstellung erhalten.
Vor der Antragstellung ist durch die Antragstellenden die Kofinanzierung ihrer Projekte abzuklären.
Zentraler Antragstermin
Die Anträge für ESF-Projekte sind bei der Landeskreditbank in Karlsruhe einzureichen. Als zentraler Termin für die Einreichung der ESF-Projektanträge bei der L-Bank wurde für den Ostalbkreis der 31.05. (Anträge jeweils für das Folgejahr/die Folgejahre) festgelegt. Der ESF Anteil im Antrag sollte 30% nicht unterschreiten und 40% nicht überschreiten. Die Projektträger werden gebeten, gleichzeitig eine Ausfertigung des Antrages bei der Geschäftsstelle ESF im Ostalbkreis einzureichen
Die Antragstellung erfolgt über das Elektronische Antragsverfahren ELAN und ist auf der Internetseite "Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg" abrufbar (siehe externer Link).
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Beratung, Planung, Prävention
Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF)
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1471
Telefax: 07361 503-581471
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Kontakt
Hermine Nowottnick
ESF-Geschäftsführerin
Telefon: 0170 3679706
Details E-Mail an Hermine Nowottnick
Externe Links
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg: Europäischer Sozialfonds
Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg
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