Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung
Um Zeitverzögerungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu vermeiden ist es sinnvoll, dass die Antragstellenden möglichst frühzeitig Kontakt mit der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt - Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht - aufnehmen.
Durch frühzeitige Beratung können die richtige Verfahrensart, die erforderlichen Antrags- oder Anzeigeunterlagen sowie der erforderliche Inhalt dieser Unterlagen bereits vor Antragstellung bzw. Einreichung der Anzeige festgelegt werden.Mögliche Instrumentarien der Verfahrensbeschleunigung, bei denen auch bereits die betroffenen Fachbehörden beteiligt werden, sind:
- Vorantragsberatung/-konferenz
- Abstecken rechtlicher Rahmen
- Festlegung der allgemeinen Antragsunterlagen
- Festlegung der erforderlichen Gutachten
- Fristenplan
- Antragskonferenz
- nach Erstellung der Antragsunterlagen
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