Schwerbehindertenrecht
Die Versorgungsverwaltung des Ostalbkreises stellt auf Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung,
- den Grad der Behinderung (GdB),
- sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Servicestelle des Schwerbehindertenrecht stehen Ihnen gerne während der üblichen Öffnungszeiten im Landratsamt Ostalbkreis in Aalen, Stuttgarter Strasse 41, Zimmer 167 (1. Stock) zur Verfügung.
Hinweis: Am Dienstag, 03.12.2024 ist Nachmittags der Versorgungsbereich auf Grund einer internen Fortbildung geschlossen. Das heißt, das Servicezimmer 167 ist nicht besetzt und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Versorgungsbereich sind telefonisch nicht erreichbar.
Selbstverständlich können Sie sich zur Klärung von Fragen auch per E-Mail oder Telefon an uns wenden.
Weitere Informationen sowie die jeweiligen Online-Anträge bzw. Formulare erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Bitte beachten Sie, dass im Online-Antrag "Neufeststellung einer Behinderung beantragen" zwingend die "Erklärung zum Datenschutz und Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht" hochgeladen werden muss. Das Dokument finden Sie unter Neufeststellung einer Behinderung beantragen/Formulare.Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Integration und Versorgung
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1481
Telefax: 07361 503-1477
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Kontakt
Frank Amerein
Fachbereichsleiter
Telefon: 07361 503-1107
Telefax: 07361 503-581107
Geschäftsbereich: Integration und Versorgung
Fachrichtung: Schwerbehindertenrecht
Zimmer Nr.: 168
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
E-Mail an Frank Amerein
Öffnungszeiten
Montag |
08:15-11:45, 14:00-16:00 Uhr |
Dienstag |
14:00-16:00 Uhr |
Mittwoch |
08:15-11:45 Uhr |
Donnerstag |
08:15-11:45, 14:00-18:00 Uhr |
Freitag |
08:15-11:45 Uhr |
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