Spätaussiedler: Aufnahme und Unterbringung
Zum Personenkreis der Spätaussiedler gehören deutsche Volkszugehörige, die vor dem 1. Januar 1993 geboren sind, in den Aussiedlungsgebieten zur deutschen Minderheit gehört haben und ihr Land nach dem 31.12.1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.
Vor dem 31.12.1992 wurde dieser Personenkreis als Aussiedler bezeichnet.
Seit dem 01.01.2005 stellt das Bundesverwaltungsamt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus.
Kontakt
BundesverwaltungsamtAussenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon 05504 801-0
Der Ehegatte und Abkömmling(e) eines Spätaussiedlers/einer Spätaussiedlerin, die selbst die Voraussetzungen eines Spätaussiedlers/einer Spätaussiedlerin nicht erfüllen, erhalten - sofern sie in den Aufnahmebescheid eingetragen sind - vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling.
Für Personen, die vor dem 01.01.2005 ins Bundesgebiet eingereist sind und deren Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlereigenschaft bereits festgestellt wurde, stellen wir Bescheinigungen zum Nachweis dieser Eigenschaft, vor allem für Rentenzwecke, aus.
Der Ostalbkreis hat jährlich ca. 15 Spätaussiedler aufzunehmen. Diese werden in einer der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Spätaussiedler im Ostalbkreis vorläufig untergebracht. Spätestens nach zwei Jahren endet die vorläufige Unterbringung im Wohnheim.
Kontakt
Andrea Daniel
Stellv. Geschäftsbereichsleiterin
Telefon: 07361 503-1254
Telefax: 07361 503-581254
Details E-Mail an Andrea Daniel
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