Natura 2000 (§ 31 ff. BNatSchG, § 36 ff. NatSchG)
Durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) und die Vogelschutzrichtlinie soll ein zusammenhängendes europäisches Schutzgebietsnetz geschaffen werden (Natura 2000). Wesentlicher Bestandteil der beiden Richtlinien sind Anhänge, in denen die zu schützenden Arten und Lebensräume benannt werden.
Diese Richtlinien wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt.Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den obigen Richtlinien verpflichtet, die dort aufgeführten Lebensraumtypen und Arten dauerhaft zu erhalten. Aus diesem Grund müssen Verschlechterungen des Zustandes der Gebiete vermieden werden.
Neue Projekte und Pläne sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete zu überprüfen. Dies erfolgt im Rahmen einer sogenannten Verträglichkeitsprüfung.
Im Ostalbkreis sind 14 FFH-Gebiete mit einer Fläche von ca. 10.600 ha und 6 Vogelschutzgebiete mit etwa 3.600 ha erfasst.
Typische Lebensraumtypen für den Ostalbkreis sind insbesondere
- FFH-Mähwiesen
- Wachholderheiden
- Nasswiesen.
Besonders die sogenannten Mageren Flachlandmähwiesen, die als bunte Heuwiesen bekannt sind, bedürfen unserem besonderen Schutz. Diesbezüglich wird auf das zum Download bereitgestellte Infoblatt verwiesen.
Die o.g. Schutzbereiche bieten einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, deshalb unterliegt deren Erhalt einer besonderen Verantwortung. Um den Aufwand hierfür zu entschädigen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten (siehe hierzu Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz).
Nähere Informationen zum Thema Natura 2000 finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg oder bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
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