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Baurecht

Ab 01.01.2025 können Bauanträge nur noch digital über ViBA BW gestellt werden.

Untere Baurechtsbehörde ist im Ostalbkreis das Landratsamt für die folgenden Städte und Gemeinden:

Abtsgmünd Hüttlingen Neuler Stödtlen
AdelmannsfeldenIggingenObergröningenTäferrot
BopfingenJagstzellOberkochenTannhausen
DurlangenKirchheimRainauUnterschneidheim
EllenbergLauchheimRiesbürgWaldstetten
EschachLeinzellRosenbergWesthausen
EssingenLorchRuppertshofenWört
GöggingenMutlangenSchechingen
GschwendNeresheimSpraitbach

Die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd fungieren für ihren Stadtbezirk und die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für die Stadt Heubach und die Gemeinden Bartholomä, Böbingen, Heuchlingen und Mögglingen als untere Baurechtsbehörden.




Allgemeine Hinweise zum Virtuellen Bauamt

Die Nutzung des Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg, kurz ViBa Baden-Württemberg, erfordert eine Anmeldung für Privatpersonen mit dem BundID-Konto bzw. für Unternehmer mit einem Unternehmenskonto.
Privatpersonen müssen sich hierfür entweder mit einem ELSTER-Zertifikat oder mit der Onlinefunktion des Personalausweises identifizieren. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist nicht ausreichend. Das BundID-Konto ist kostenfrei.
  • Das ELSTER-Zertifikat besitzen Sie bereits, wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen. Sie benötigen für die Kontoerstellung nur dieses Zertifikat und die E-Mailadresse, welche für ELSTER genutzt wird.
  • Zu der Onlinefunktion des Personalausweises benötigen Sie noch den persönlichen PIN, ein Smartphone oder Kartenlesegerät sowie die AusweisApp (die Online-Funktion kann nachträglich bei der Meldebehörde aktiviert werden).
Falls nicht der Bauherr selbst, sondern ein Vertreter, z.B. Entwurfsverfasser oder ein sonstiger Vertreter, den Bauantrag auf ViBa einreicht, wird eine Empfangsvollmacht benötigt!
Dasselbe gilt für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter zu bestellen haben.
Die Formulare hierfür stehen zum Download zur Verfügung.

Anforderungen an die Antragsunterlagen:
  • Die Bauvorlagen sind ausschließlich im archivfähigen PDF/A-1a-Format einzureichen.
  • Bearbeitungsrechte dürfen nicht eingeschränkt sein. Auch sollten die Dokumente in Leserichtung hochgeladen werden.
  • Jede Bauvorlage muss als Einzeldatei eingereicht werden, Bauzeichnungen dürfen nicht als mehrseitiges Dokument zusammengefasst werden.
  • Der Dateiname sollte selbsterklärend sein, d.h. auch keine Abkürzungen.
  • Bei Nachreichungen ist auf ein aktuelles Datum zu achten.
  • Auf jedem Dokument muss der Name im Unterschriftenfeld in Textform angegeben werden.
  • Schulungsunterlagen



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Baurecht und Naturschutz
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1362
Telefax: 07361 503-1477
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Externe Links


Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)

Pressemitteilungen dazu


Digitaler Bauantrag - Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2025

Pressemitteilung: 569 vom 07.11.2024