Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen
Als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung von Tierseuchen schreiben diverse Verordnungen die Registrierungs- oder Genehmigungspflicht für verschiedene Tierarten vor:
- Nutztier- und Hobbytierhaltung
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und andere)
- Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und sonstiges Geflügel)
- sonstige Tiere (Alpakas, Lamas, Damwild, Rotwild, Wildschweine usw.)
- Bienen
- Fische
- die Aufnahme der Tierhaltung,
- Änderungen in der Anzahl der gehaltenen Tierarten,
- Aufgabe der Tierhaltung einzelner Arten oder
- Aufgabe der gesamten Tierhaltung
Es ist dabei unbedingt erforderlich, dass Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises für die Unternehmensdatei der Landwirtschaftsverwaltung beifügen!
Im Anschluss an die Anzeige bekommen die Tierhalter eine Registriernummer zugewiesen.
Zu beachten ist, dass die Haltung einzelner Tierarten auch bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anzuzeigen ist.
Weitere Infos zu den einzelnen Tierarten finden Sie unter Tierhaltungen.
Formulare / Online-Anträge
Registrierantrag Landtiere des MLR Baden-Württemberg (nicht barrierefrei) (docx, 69.9 KB) Registrierantrag Wassertiere des MLR Baden-Württemberg (nicht barrierefrei) (docx, 79.9 KB) Antrag auf Registrierung und Zulassung eines gewerblichen Unternehmens nach der ViehVerkV (MLR Baden-Württemberg, nicht barrierefrei) (pdf, 203.4 KB) Registrierantrag Amtlicher Tierarzt / Hoftierarzt / beauftragter Tierarzt des MLR Baden-Württemberg (nicht barrierefrei) (pdf, 168.4 KB) Registrierantrag Ermächtigter Tierarzt des MLR Baden-Württemberg (nicht barrierefrei) (pdf, 183.6 KB)
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Facebook >>
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu YouTube >>
Ostalbkreis auf X (Twitter)
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu X (Twitter) >>
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Instagram >>