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Halten von Tieren

Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ostalbkreis ist Ihr Kontakt zu allen Fragen zur tierschutzgerechten Tierhaltung sowie für den Tierschutz bei Privat- und Hobbytierhaltungen.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.