Kraftfahrzeug - Zulassung eines eingeführten Fahrzeuges beantragen
Der Tag der Zulassung/Umschreibung/Änderung ist der Tag, an dem die Zulassung/Umschreibung/Änderung in der Zulassungsbehörde erfolgt ist. Eine Vor- oder Rückdatierung einer Zulassung ist nicht möglich.
Hier erhalten Sie Informationen über die Zulassung eines vom Ausland eingeführten Fahrzeuges:
- Ausgestellte ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen sowie Originalrechnung oder Kaufvertrag; außerdem die COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
- Wird das Fahrzeug über einen Händler erworben, sollte von diesem eine Händlererklärung ausgestellt werden (siehe Download).
- Eine Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) (erforderlich wenn der Personenkraftwagen älter als 3 Jahr ab Erstzulassung ist)
- Ein nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sog. Vollgutachten ist erforderlich, wenn keine COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist.
- Import aus Nicht-EU-Mitgliedstaat zusätzlich: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/-quittung, ggf. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO); auch bei Eigenbau.
- Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Das Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden, wenn der Hersteller eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgefüllt hat oder wenn im Zusammenhang mit der Zulassung eine Hauptuntersuchung oder eine Begutachtung nach § 21 bzw. § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) innerhalb von 14 Tagen vor Zulassung erfolgt ist.
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB - 7-stellige Referenznummer) - diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Besitzen Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit. - Bei Firmen:
Die aktuelle Gewerbeanmeldung und den Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (evtl. eine Vollmacht beilegen) - SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Download)
- Die Gebühr beträgt je nach Fahrzeug zwischen 42,90 Euro bis 71,50 Euro.
- Evtl. Wunschkennzeichen 10,20 Euro; wenn das Wunschkennzeichen vorab reserviert wurde erhöht sich die Gebühr um 2,60 Euro. Diese Gebühr muss erst bei Zulassung des Fahrzeuges bezahlt werden.
- Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder
Sie können nicht persönlich vorbeikommen?
hier: Eine Vollmacht für den Beauftragten (formlos, schriftlich) erteilen und Ihren Ausweis (Original oder in Kopie) beilegen.
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