Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen
Das Landratsamt als Verkehrsbehörde bestimmt in seinem Zuständigkeitsbereich, wo und welche Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen aufzustellen sind. Die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger.
Anregungen - beispielsweise für eine Geschwindigkeitsbeschränkung, ein Überholverbot oder ein Parkverbot - können Sie an die betreffende Gemeinde mit der Bitte um Durchführung einer Verkehrsschau weitergeben.
Im Rahmen dieser Verkehrsschau, an der der Straßenbaulastträger, die Polizei und die betroffene Gemeinde/Stadt zu beteiligen sind, wird dann über Ihre Anregung beraten und entschieden.
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Im Rahmen dieser Verkehrsschau, an der der Straßenbaulastträger, die Polizei und die betroffene Gemeinde/Stadt zu beteiligen sind, wird dann über Ihre Anregung beraten und entschieden.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Straßenverkehr
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1531
Telefax: 07361 503-581531
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Kontakt
Helmut Sienz
Stellv. Geschäftsbereichsleiter/ Sachgebietsleiter
Telefon: 07361 503-1533
Telefax: 07361 503-581533
Details E-Mail an Helmut Sienz
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