Ausnahme gem. § 70 StVZO für Stapler / land- und forstwirtschaftl. Fahrzeuge bis zu 3,50 m Breite
Erfüllt ein Fahrzeug die Vorgaben der StVZO nicht und verstößt es gegen die Bau- und Betriebsvorschriften braucht es von diesen Abweichungen eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO.
Im Genehmigungsverfahren wird nur generell geprüft, ob für das Fahrzeug überhaupt geeignete Straßen zur Verfügung stehen, nicht dagegen, ob eine konkrete Strecke geeignet ist. Damit die erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, muss das Fahrzeug im Vorfeld durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) abgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
- Gutachten eines a.a.S. zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO sowie alle dazugehörigen Anlagen
- Versicherungsbescheinigung
- Bei Stapler: Luftbild mit Fahrtstrecke
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Facebook >>
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu YouTube >>
Ostalbkreis auf X (Twitter)
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu X (Twitter) >>
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Instagram >>