Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdüngern
Die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern wird seit September 2010 durch die Verbringungsverordnung bundesweit geregelt. Die Verbringungsverordnung erfasst sämtliche Düngemittel, die
- als tierische Ausscheidungen bei der Haltung von Nutztieren
- als pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung
Gemäß der Verbringungsverordnung bestehen für Abgeber, Beförderer und Aufnehmer Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Werden Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bezogen, muss der aufnehmende Betrieb dies der für den Betriebssitz zuständigen Landwirtschaftsamt melden. Die Meldung muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Betriebe, die Wirtschaftsdünger "in Verkehr bringen", also abgeben, müssen sich einmalig bei dem zuständigen Landwirtschaftsamt registrieren lassen. Die Mitteilung erfolgt vor der ersten Abgabe von Wirtschaftsdüngern.
Kontakt
Valentin Ocker
Pflanzenproduktionsberater
Telefon: 07961 567- 3626
Telefax: 07961 567-583626
Details E-Mail an Valentin Ocker
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