Leichte Sprache - Rechtliche Betreuung
Hier finden Sie Informationen zum Thema: Rechtliche Betreuung
Manchmal brauchen erwachsene Menschen eine besondere Unterstützung.
Zum Beispiel: In rechtlichen Angelegenheiten.
Das heißt: Sie brauchen Unterstützung beim Einhalten von Regeln.
Oder beim Einhalten von Gesetzen.
Ein Betreuer kann die Menschen unterstützen.
Er ist für die rechtliche Betreuung zuständig.
Ein Betreuer kann die Menschen unterstützen.
Dabei kann er zum Beispiel helfen:
Zum Beispiel: In rechtlichen Angelegenheiten.
Das heißt: Sie brauchen Unterstützung beim Einhalten von Regeln.
Oder beim Einhalten von Gesetzen.
Ein Betreuer kann die Menschen unterstützen.
Er ist für die rechtliche Betreuung zuständig.
Ein Betreuer kann die Menschen unterstützen.
Dabei kann er zum Beispiel helfen:
- beim Ausfüllen von einem Antrag
- oder bei einem Brief an den Vermieter.
Viele verschiedene Menschen brauchen diese Unterstützung.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel:
- Menschen mit Krankheiten,
- Menschen mit einer Behinderung,
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
- und auch ältere Menschen.
Vielleicht haben Sie eine Vorsorge-Vollmacht geschrieben.
In einer Vorsorge-Vollmacht steht wer für Sie entscheiden darf.
Und wer für Sie Dinge machen darf.
In einer Vorsorge-Vollmacht steht wer für Sie entscheiden darf.
Und wer für Sie Dinge machen darf.
Vielleicht haben Sie noch Fragen zu den Bereichen:
- Betreuung,
- Vollmachten
- und Patienten-Verfügung.
So finden Sie uns:
Das Amt heißt: Betreuungs-Behörde.
Das Amt in Schwäbisch Gmünd ist in der Haußmannstraße 29.
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07171 32-4287
Das ist die Telefon-Nummer: 07171 32-4287
Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07171 32-4284
Das ist die Fax-Nummer: 07171 32-4284
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
betreuungsbehoerde@ostalbkreis.de
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betreuungsbehoerde@ostalbkreis.de
Urheberrechte Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.
Übersetzung und Prüfung in Leichte Sprache:
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
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E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de
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