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Verbraucherinformationen

Gesetzliche Information der Öffentlichkeit über Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 LFGB) - Daten aus dem Ostalbkreis.

Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelsüberwachung informiert die Öffentlichkeit, wenn der hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften

  • zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen
  • zum Schutz vor Täuschung
  • zur Einhaltung hygienischer Anforderungen
in erheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist.


Diese Information wird sechs Monate nach der Veröffentlichung wieder entfernt.