Der Kreistag
Der Kreistag ist das Hauptorgan und die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlich tätigen Kreisräten.
Aufgaben des Kreistags
Als Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und als Hauptorgan des Landkreises legt der Kreistag Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle bedeutenden Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.Unter anderem wählt der Kreistag den Landrat, entscheidet über freiwillige Leistungen des Landkreises und beschließt Satzungen.
Wegen der Vielzahl der Aufgaben bildet der Kreistag Ausschüsse, in denen Themen vorberaten oder zum Teil auch entschieden werden. Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird nichtöffentlich getagt.
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