Tageszulassung
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug nur für einen Tag zulassen möchten, können Sie dies mit einer Tageszulassung tun. Dabei müssen keine Kennzeichenschilder geprägt und abgesiegelt werden.
Das Fahrzeug gilt nach Ablauf des Tages automatisch als außer Betrieb gesetzt. Erst nach Ablauf der Tageszulassung können die Kennzeichen wiederverwendet werden sowie das Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben werden.
Sobald ein Fahrzeug bereits zugelassen war, ist keine Tageszulassung mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung, Datenbestätigung oder Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 21 StVZo)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug
- Evtl. Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
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