Rechtsaufsicht
Das Kommunalamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für 39 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen/Jagst und Schwäbisch Gmünd, für 4 Gemeindeverwaltungsverbände, 9 Zweckverbände und 224 Verbände nach dem Wasserverbandsrecht. Die Rechtsaufsicht über die Großen Kreisstädte hat das Regierungspräsidium Stuttgart.
Aufgaben:Als Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kommunalamt die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungen der Städte und Gemeinden sicherzustellen. Dazu gehören:
- Beantwortung von Fragen und Lösung der Probleme auf den Gebieten des Gemeinderechts, allgemeinen Satzungsrechts und des Abgabenrechts
- Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Satzungen, hauptsächlich der Abgabensatzungen
- Prüfung der Gemeinderatswahlen, Ortschaftsratswahlen und Bürgermeisterwahlen
- Personalangelegenheiten der Bürgermeister, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister
- Beschwerden bei Vergabeangelegenheiten (VOB-Beschwerdestelle) der Gemeinden (VOB/VOL/VOF/HOAI)
- Aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Gemeinden
- Prüfung der Haushaltssatzungen der Gemeinden und Verbände und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
- Bestätigung beim Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung
- Genehmigung von Krediten, Verpflichtungsermächtigungen, Gewährverträgen und Bürgschaften
- Mitwirkung bei den Anträgen der Gemeinden auf staatliche Förderung
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