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Rechtsaufsicht

Das Kommunalamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für 39 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen/Jagst und Schwäbisch Gmünd, für 4 Gemeindeverwaltungsverbände, 9 Zweckverbände und 224 Verbände nach dem Wasserverbandsrecht. Die Rechtsaufsicht über die Großen Kreisstädte hat das Regierungspräsidium Stuttgart.

Aufgaben:

Als Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kommunalamt die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungen der Städte und Gemeinden sicherzustellen. Dazu gehören:

  • Beantwortung von Fragen und Lösung der Probleme auf den Gebieten des Gemeinderechts, allgemeinen Satzungsrechts und des Abgabenrechts
  • Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Satzungen, hauptsächlich der Abgabensatzungen
  • Prüfung der Gemeinderatswahlen, Ortschaftsratswahlen und Bürgermeisterwahlen
  • Personalangelegenheiten der Bürgermeister, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister
  • Beschwerden bei Vergabeangelegenheiten (VOB-Beschwerdestelle) der Gemeinden (VOB/VOL/VOF/HOAI)
  • Aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Gemeinden
  • Prüfung der Haushaltssatzungen der Gemeinden und Verbände und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
  • Bestätigung beim Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung
  • Genehmigung von Krediten, Verpflichtungsermächtigungen, Gewährverträgen und Bürgschaften
  • Mitwirkung bei den Anträgen der Gemeinden auf staatliche Förderung