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Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz von 2015 hat das Land Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Stadt- und Landkreise verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu bestellen. Die kommunalen Beauftragten auf der Ebene der Stadt- und Landkreise stärken die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und sind Botschafter der Inklusion in der Fläche. Die gesetzlich geregelte Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit ist Garant dafür, dass die Inklusionskompetenz in der Fläche nachhaltig gestärkt wird.

In ihrer Funktion als Ombudsfrau bzw. Ombudsmann sind die Beauftragten der Stadt- und Landkreise wichtige Anlaufstellen für Inklusion und gegen Diskriminierung wegen einer Behinderung. Zu den Aufgaben der Behindertenbeauftragten zählt unter anderem, Maßnahmen und Ideen für die Verbesserung der Gleichheit der Menschen in unserer Gesellschaft zu entwickeln und damit zur Umsetzung der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beizutragen.


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Kontakt


Petra Pachner
Behindertenbeauftragte
Telefon: 07361 503-1878
Telefax: 07361 503-581878
Details E-Mail an Petra Pachner