Gestattung beantragen/verlängern
Die Gestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern wird Asylbewerbern während der Dauer des Asylverfahrens ausgestellt. Sie bescheinigt einen rechtmäßigen Aufenthalt während des Asylverfahrens.
Für die Zeit der Gestattung kann die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wenn sich der Ausländer seit 3 Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält und die Agentur für Arbeit zustimmt.Für ein besseres Verständnis stehen Ihnen zur deutschen Antragsversion eine Übersetzung in Chinesisch und Englisch zur Verfügung. Bitte wählen Sie hierfür den entsprechenden Antrag und füllen beide Antragsformulare in der jeweiligen Sprache aus. Vielen Dank.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Gebühr
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung und Verlängerung richten sich nach der Aufenthaltsverordnung und können bei Ihrer Ausländerbehörde erfragt werden.
Download
Formulare / Online-Anträge
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung (pdf, 628.8 KB) Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung (deutsch-englisch) (pdf, 1.4 MB) Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung (deutsch-chinesisch) (pdf, 1.2 MB) Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf, 313.9 KB)
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