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Chancengleichheitsplan

Der Chancengleichheitsplan der Landkreisverwaltung zeigt, wie die Verwaltung als Arbeitgeberin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert und Maßnahmen für alle entwickelt. Dadurch wird eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises verfolgt das Ziel der tatsächlichen Chancengleichheit nach Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz und dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).

Gemäß § 27 ChancenG sollen alle Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Stadt- und Landkreise Chancengleichheitspläne erstellen.

Der Chancengleichheitsplan wird in enger Abstimmung zwischen der Beauftragten für Chancengleichheit, dem Geschäftsbereich Personal, dem Geschäftsbereich Digitalisierung und Organisation und dem Personalrat erarbeitet.