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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein wichtiges etabliertes Förderprogramm für den Ländlichen Raum, das bereits seit über 20 Jahren im Land Baden-Württemberg besteht.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat mit dem ELR ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen, um dort die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Die besonders stark von demografischen und strukturellen Veränderungen betroffenen Kommunen im Ländlichen Raum sollen für die Bevölkerung attraktiv bleiben. Hierzu müssen gute Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie eine ausreichende Infrastruktur geschaffen und weiterentwickelt werden.
Das ELR ist das zentrale Instrument des Landes Baden-Württemberg zur Förderung einer zielgerichteten, integrierten Dorfentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte.

Wie erfolgt das Antragsverfahren?

Die Ausschreibung des Jahresprogrammes erfolgt jährlich im Sommer. Die Abgabefrist für die vollständigen Anträge endet am 30. September jedes Jahres.
Bei Interesse wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Gemeinde, in der das Projekt durchgeführt werden soll, empfohlen. Hier können wichtige Hinweise für die Antragstellung gegeben werden. Die Programmentscheidung über die Aufnahme der Vorhaben in die Förderung erfolgt im darauffolgenden Frühjahr durch das MLR. Bis zur Ausstellung des Zuwendungsbescheids darf mit keiner der beantragten Maßnahmen begonnen werden.

Was und wie wird gefördert?

Das Programm ist ausgerichtet auf Maßnahmen, die zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturverbesserung führen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne leisten (Hierzu gehört z.B. Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen, Sicherstellung von Grundversorgungs- und Gemeinschaftseinrichtungen). Dabei ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu achten (ökologische Aspekte, Energieeinsparung, Energieeffizienz usw.).
Gefördert werden können kommunale, privat-gewerbliche und privat-nichtgewerbliche Projekte mit unterschiedlichen Fördersätzen und Förderbeträgen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nach finanzieller Vorleistung der Antragstellenden und nach Abschluss des Vorhabens durch die L-Bank ausgezahlt wird.

Wer erhält eine Förderung?

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Juristische Personen wie z.B. kleine und mittlere Unternehmen, Vereine

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Wohnen

Gefördert werden Maßnahmen wie die Umnutzung vorhandener Bausubstanz mit bis zu 35 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten bzw. max. 65.000 Euro, umfassende Modernisierungen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse mit bis zu 35 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten bzw. max. 55.000 Euro, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken (auf bereits versiegelter Fläche und nur bei überwiegendem Einsatz CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz) sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, und die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Nicht gefördert werden Mietwohnungen in Neubauvorhaben.

Grundversorgung

Gewerbliche Maßnahmen zur Sicherung der überwiegend regionalen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen werden mit bis zu 30 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten, max. 250.000 Euro (z.B. Dorfladen, das letzte Gasthaus im Ort, Ärzte und Handwerksbetriebe) gefördert.

Arbeiten

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Vollzeitbeschäftigten werden unterstützt, z.B. bei einer Betriebserweiterung, Verlagerung aus unverträglicher Gemengelage, Reaktivierung von Brachflächen. Die Förderung beträgt 10 bzw. 15 % der zuwendungsfähigen Kosten bzw. max. 300.000 €. Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz CO₂-bindender Baustoffe wie z.B. Holz errichtet werden.
Für besonders innovative Unternehmen im Ländlichen Raum besteht die Möglichkeit, mit der Förderlinie "Spitze auf dem Land! – Technologieführer für BadenWürttemberg" eine Förderung zu generieren.

Gemeinschaftseinrichtungen

Die Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen, z.B. Bau eines Bürgersaales oder Dorfgemeinschaftshauses, Sanierung von Mehrzweckhallen/Freibädern (nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz CO₂-bindender Baustoffe wie z.B. Holz errichtet werden) wird unterstützt mit bis zu 45 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten bzw. max. 1.000.000 Euro.

Allgemeine Hinweise

Es gilt eine Mindestfördersumme von 5.000 Euro. Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (Wettbewerbsverfahren).



Erklärfilm zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

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Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Wirtschaftsförderung - Europabüro - Kontaktstelle Frau und Beruf
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1214
Telefax: 07361 503-581214
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Externe Links


ELR - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Vebraucherschutz Baden-Württemberg
ELR Allgemein - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
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