Rinderhaltung
Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Rinderhaltung.
Als Rinderhalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten:
- Registrierung der Rinderhaltung
- Führung Bestandsregister
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung der Rinder (Ohrmarken)
- Führung von Aufzeichnungen über Arzneimittelanwendungen (Bestandsbuch)
- Regelmäßige Untersuchung auf Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR, BHV1) über Blut- oder Tankmilchproben
- Untersuchung auf Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
- Beitragspflicht für Rinderhalter bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Weitere Informationen und Formulare zu oben genannten Punkten finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV).
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