Schaf- und Ziegenhaltung
Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Schaf- und Ziegenhaltung.
Als Schaf- und Ziegenhalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten:
- Registrierung der Schaf- und Ziegenhaltung
- Führung Bestandsregister
- Ordnungsgemäße Kennzeichnung der Schafe und Ziegen
- Ausfüllen Begleitpapier Schafe und Ziegen bei Verbringung
- Zugangs- und Abgangsmeldungen in HI-Tier
- Stichtagsmeldung Schaf-/Ziegenbestand zum 1. Januar des Jahres in HI-Tier
- Führung von Aufzeichnungen über Arzneimittelanwendungen (Bestandsbuch)
- Beitragspflicht für Schaf- und Ziegenhalter bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Weitere Informationen und Formulare zu oben genannten Punkten finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV).
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