Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Selbstmeldung als Fahrzeugführer bei einem Geschwindigkeitsverstoß

Wenn Sie als Fahrzeugführer geblitzt wurden, aber nicht der Halter des Fahrzeugs sind, können Sie - bevor der Fahrzeughalter kontaktiert wird - mitteilen, dass Sie zum Zeitpunkt des Verstoßes der Fahrer/die Fahrerin waren. Es handelt sich hierbei um freiwillige Angaben und ersetzt keine Anhörung. Durch die Abgabe der Angaben stellen Sie lediglich sicher, dass der Bußgeldstelle die richtigen Informationen für den Geschwindigkeitsverstoß vorliegen und der betreffende Schriftverkehr direkt Ihnen als Fahrzeugführer zugestellt wird.