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Gesundheitsplanung, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung

Die Gesundheitsplanung in Baden-Württemberg ist gemäß § 6 Abs. 3 des Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG) eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsämter. Im Ostalbkreis konzentriert sich die Gesundheitsplanung insbesondere auf die Handlungsfelder Gesundheitsförderung und Prävention sowie sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung.

Gesundheitsplanung beinhaltet die Bestands- und Bedarfsanalyse basierend auf der Gesundheitsberichterstattung. Zu den zentralen Planungsaufgaben gehören die Identifikation von Problemfeldern in der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. Zudem werden Schnittstellen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren definiert, um den Koordinierungs- und Vernetzungsbedarf zwischen den unterschiedlichen Handlungsträgern und Planungsbereichen zu klären.

Das Ziel der Gesundheitsplanung ist es, eine umfassende gesundheitliche Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen und die gesundheitliche Chancengleichheit sowie die Lebensqualität der Bevölkerung zu fördern.




Adresse


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Gesundheit
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Telefax: 07361 503-1155
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