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4. Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion im Rahmen des LEADER-Programms für die Module 1, 2 und 6

Für die aktuelle Förderperiode 2023-2027 stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Brenzregion EU-Mittel sowie weitere Finanzmittel zur Verfügung. Diese Fördermittel sollen für folgende thematische Handlungsfelder eingesetzt werden, die im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzepts festgelegt wurden:

  • Landschaftsschutz und regionale Ernährungssysteme
  • Regionale Wertschöpfung, nachhaltiger Tourismus und Kompetenzausbau
  • Mobilität für alle, Erreichbarkeit und Infrastrukturen
  • Leben, Wohnen und Ortsentwicklung sozial gerecht und ressourcenschonend.
Innerhalb dieser Handlungsfelder können Projekte zu verschiedenen Modulen gefördert werden. Potenzielle Projektträger können ihre Projektideen ab sofort bei der Geschäftsstelle LEADER für die Fördermodule 1, 2 und 6 einreichen. Diese sind:

Modul 1 Öffentliche Projekte
Dieses Fördermodul unterstützt öffentliche Projektträger, z. B. bei der Dorferneuerung oder Dienstleistungen zur Grundversorgung. Weitere Möglichkeiten sind in der Fördersatztabelle aufgelistet.

Modul 2 Private Projektträger
Dieses Fördermodul unterstützt private Projektträger z. B. Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen bei der Dorferneuerung oder bei der Gründung und Entwicklung von Unternehmen. Weitere Möglichkeiten sind in der Fördersatztabelle aufgelistet.

Modul 6 Private Vorhaben
Hierunter fallen Projekte zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen in der Landwirtschaft, der sozialen Inklusion sowie zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.

Das EU-Budget für diesen Aufruf beträgt 750.000 Euro, zuzüglich unter Vorbehalt stehender korrespondierender Landesmittel. Es sind zudem grundsätzlich nur Vorhaben förderfähig, deren förderfähige Gesamtsumme 600.000 Euro nicht überschreiten.
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist unter anderem eine hinreichende Projektreife, was bedeutet, dass das Projekt bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LAG konzeptionell soweit fortgeschritten sein soll, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (z.B. je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank usw.). Die Projektanträge können ab sofort und bis zum 8. Mai 2025 eingereicht werden.
Der Termin für die Projektauswahl wird voraussichtlich der 23. Juni 2025 sein.
Im Falle einer Auswahl eines Projekts durch die LAG Brenzregion ist der vollständige Förderantrag bei den Bewilligungsbehörden bis zum 23. September 2025 einzureichen.

Grundsätzliche Informationen zum Förderprogramm sowie die notwendigen Dokumente zur Bewerbung finden sich unter www.brenzregion.de/downloads, ebenso die Fördersatztabelle der Module 1, 2 und 6.

Vor Antragseinreichung wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle LEADER zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee empfohlen. Die Kontaktdaten für die Einreichung der Anträge und für Auskünfte lauten:

Landratsamt Heidenheim
Geschäftsstelle LEADER
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefonnummer: 07321 321 2494
E-Mail: leader@landkreis-heidenheim.de
Internet: www.brenzregion.de

(Pressemitteilung der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion vom 13.02.2025)