Kletterregelung im Ostalbkreis
Aus Sicht des Naturschutzes sind offene Felsbildungen ganz besonders wertvolle Biotope, die durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz unmittelbar geschützt sind. Klettern an solchen Felsbildungen ist danach grundsätzlich verboten, da dies zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser Biotope führen kann.
Von den vorgenannten Verboten kann die untere Naturschutzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen. In Form einer Allgemeinverfügung (veröffentlicht im Amtsblatt des Ostalbkreises am 13.01.1995 und am 08.12.1997 (1. Änderung)) wurde von der unteren Naturschutzbehörde das Beklettern folgender Felsen unter verschiedenen Nebenbestimmungen zugelassen:Rosenstein-Mittelfels, Rosenstein-Westfels, Langertstein und Heidefels (Lohfels).
Schon seit Jahren arbeiten, insbesondere an den Hauptkletterfelsen des Rosensteins, die alpinen Organisationen des Ostalbkreises und Vertreter des amtlichen und privaten Naturschutzes im Arbeitskreis "Klettern und Naturschutz" (AKN Ostalb) eng zusammen.
Diesem Arbeitskreis gehören an: Der Deutsche Alpenverein (DAV) mit den Sektionen und Bezirksgruppen Schwäbisch Gmünd, Oberkochen, Aalen und Ellwangen, die Bergwacht Schwäbisch Gmünd und Aalen, die Kletterschule "Torre Grande" aus Waldstetten, die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz, die Höhlenkundliche Arbeitsgemeinschaft, der Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg (ANO) und das Landratsamt Ostalbkreis (Forstdezernat und untere Naturschutzbehörde).
Mit der Kletterregelung und dem Betretungsverbot von Felsköpfen für Wanderer wird insbesondere dem Vogelschutz Rechnung getragen. So darf zum Beispiel am Ostfelsen des Rosensteins im Zeitraum vom 01.02. bis 15.07. zum Schutz des Wanderfalken und Uhus nicht geklettert werden.
Kontakt:
AKN Ostalb
Andreas Bodenschütz
Rombacher Straße 63
73430 Aalen
Telefon 07361 556520
E-Mail andreas.bodenschuetz@kabelbw.de
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Facebook >>
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu YouTube >>
Ostalbkreis auf X (Twitter)
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu X (Twitter) >>
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Instagram >>