Abwasserabgabe
Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Betreiber der Kläranlage eine Abwasserabgabe an das Land Baden-Württemberg zu zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Menge und der Verschmutzung des eingeleiteten Abwassers. Führt der Betreiber (z.B. Stadt oder Gemeinde) einer Abwasserbehandlungsanlage Maßnahmen durch, die eine Verbesserung der Abwassersituation zur Folge haben, so können die Investitionskosten für diese Maßnahmen ab dem Inbetriebnahmedatum 3 Jahre rückwirkend mit der Abwasserabgabe verrechnet werden, d. h. er bekommt die bereits bezahlte Abgabe zum Teil oder sogar vollständig zurück erstattet.
Ziel der Abwasserabgabe ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen, die Leistungsfähigkeit von Kläranlagen und Regenwasserbehandlung zu verbessern. Sie trägt zu einer Reduzierung der Schadstoffeinleitungen in Gewässer bei (Lenkungsfunktion) und regt zu Investitionen im Abwasserbereich an (Anreizfunktion).
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