Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum
Bedingt durch seine Topografie und Größe weist der Ostalbkreis eine hohe Zersiedelung auf. So gibt es eine Vielzahl an Einzelgehöften, Weilern und Teilorten, die nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden können. Zur Beseitigung des häuslichen Abwassers aus diesen Gebieten werden im Ostalbkreis ca. 600 private Kleinkläranlagen betrieben.
Die Betreiber der Kleinkläranlagen müssen einen Wartungsvertrag mit einem befähigten Wartungsfachmann abschließen, der die Anlage 2-3 mal jährlich überprüft und gleichzeitig eine Ablaufprobe entnimmt und analysiert.Die Wartungsberichte werden anschließend durch das Landratsamt Ostalbkreis entsprechend den genehmigten Vorgaben überprüft und ggf. anschließend weitere Maßnahmen veranlasst.
Ergänzend und bei Bedarf werden durch die untere Wasserbehörde die Anlagen überprüft und am Ablauf wird eine amtliche Probe zur Untersuchung entnommen.
Das Ziel dieser Überwachung ist es, die Kläranlagen auf Leistungsfähigkeit und Effizienz zu überprüfen und damit die Güte der Gewässer im Ostalbkreis zu schützen und laufend zu verbessern.
Externe Links
Leitfaden zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum
Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum (Infos des Umweltministeriums Baden-Württemberg)
VwV Ländlicher Raum vom 18.08.2005
Download
Formulare / Online-Anträge
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtl. Erlaubnis zum Betrieb einer Kleinkläranlage (pdf, 43.1 KB)
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