Erdwärmesonden
Informationen zum Bau von Erdwärmesonden
- Bohrungen für die Installation der Erdwärmesonden sind dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, anzuzeigen. Für Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 100 m ist zudem grundsätzlich die Erteilung eines bergrechtlichen Freigabescheins erforderlich.
- Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.
- In Wasserschutzgebieten ist der Bau von Erdwärmesondenanlagen grundsätzlich nicht zulässig.
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