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Erdwärmesonden

Informationen zum Bau von Erdwärmesonden

  • Bohrungen für die Installation der Erdwärmesonden sind dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, anzuzeigen. Für Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 100 m ist zudem grundsätzlich die Erteilung eines bergrechtlichen Freigabescheins erforderlich.

  • Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.

  • In Wasserschutzgebieten ist der Bau von Erdwärmesondenanlagen grundsätzlich nicht zulässig.