Grundwasserwärmepumpen
Informationen zum Bau von Grundwasserwärmepumpen
- Bohrungen zur Herstellung von Entnahme- und Schluckbrunnen sind dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, anzuzeigen
- Bohrungen dürfen nur von zertifizierten Bohrunternehmen durchgeführt werden.
- In Wasserschutzgebieten ist der Bau von Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht zulässig.
Formulare / Online-Anträge
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage (pdf, 57.2 KB) Bohranzeige für die Errichtung von Entnahme- und Schluckbrunnen / ggf. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Durchführung eines Dauerpumpversuchs über 36 Std. im Rahmen der Errichtung einer Grundwasserwärmepumpenanlage (pdf, 40.1 KB)
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