Brennholzaufarbeitung im Wald
Die Brennholzaufarbeitung im Ostalbkreis ist mit einigen Bedingungen und Regeln verbunden. Wer beim Landratsamt oder einer der Städte und Gemeinden Brennholz erwirbt, erkennt diese Bedingungen und Regeln mit dem Kaufvertrag an.
Sofern Sie im Wald Brennholz aufbereiten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Fahren im Wald
Der Kaufbeleg stellt für die Dauer der Aufarbeitung eine Fahrberechtigung dar. Diese Berechtigung gilt nur für Fahrten auf dem direkten Weg zu Ihrem Brennholz. Das Fahren im Wald ist grundsätzlich nur auf befestigten Waldwegen, Maschinenwegen und Rückegassen erlaubt. Unberechtigtes Fahren im Wald stellt nach § 83 Abs. 2 Landeswaldgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.Zertifizierung und Totholz im Wald
Der Kommunal- und Staatswald im Ostalbkreis ist PEFC zertifiziert. Dieses Zertifikat steht für eine nachhaltige und umweltgerechte Waldbewirtschaftung. Dazu gehört auch, dass abgestorbene Bäume oder liegende Baumteile in angemessenem Umfang im Wald natürlich verrotten dürfen. Dieses sog. Totholz ist ein wichtiger Lebensraum für viele Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Es wird daher nicht alles Holz, das im Wald liegt, als Flächenlos verkauft.
Sicherheit und Rettungskette, Merkblatt der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat im Dezember 2010 ein Merkblatt herausgegeben, welches dem Privatwaldbesitzer und auch dem Brennholzselbstwerber hilfreiche Infos gibt, welche Maßnahmen vor einem Unfall zu beachten sind und vor allem auf was nach einem Unfall zu achten ist (siehe externer Link).Brennholzlagerung
Brennholz darf im Wald nur in Absprache mit der Forstrevierleitung gelagert werden.
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